Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Huaman Gebäudereinigung Dienstl. GmbH (Auftragnehmer) im Sinne des § 14 und Verbrauchern im Sinne des § 13des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und natürlichen Personen.

2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil des Vertrages, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

§ 2 Vertragsbestandteile

Als Vertragsbestandteile gelten: 

2.1. die objektbezogene Leistungsbeschreibung einschließlich der gesamten Flächenzusammenstellung.

2.2. das genaue Tätigkeitsverzeichnis.

§ 3 Art und Umfang der Leistung

3.1. Huaman Gebäudereinigung GmbH ist verpflichtet, die in diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen leistungs-, fach- und fristgerecht auszuführen. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung ist der Auftraggeber gehalten, dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Wird die Nachbesserung nicht fristgerecht bzw. erfüllungsgemäß erbracht, so sind die übrigen Bestimmungen aus dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anzuwenden. 

3.2. Huaman Gebäudereinigung GmbH stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich dabei, zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Arbeitsausführung wird durch das Gebäudereinigungsunternehmen und sein Aufsichtspersonal überwacht. 

3.3. Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt Huaman Gebäudereinigung die erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigung, Pflege und Behandlungsmittel, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Das zur Reinigung notwendige Wasser (kalt und warm), den Strom sowie geeignete verschließbare Räume zur Kleiderablage und Aufenthalt des Personals und zur Aufbewahrung von Material, Maschinen, Geräten und dergleichen stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung. 

3.4. Huaman Gebäudereinigung GmbH haftet für Personen-, Sach und Bearbeitungsschäden (eventuelle Schlüsselverlustschäden bzw. Vermögensschäden), die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen Arbeiten grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Eine Haftung für leicht fahrlässig verschuldete Schäden wird ausgeschlossen. Die Haftung über die nachgewiesene Haftpflichtversicherungssumme hinaus ist ausgeschlossen. Schäden werden dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens aber nach max. 5. Tagen, mithin ohne schuldhaftes Zögern gemeldet. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung. 

3.5. Die Mitarbeiter Die Firma Huaman Gebäudereinigung GmbH sind verpflichtet, Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumlichkeiten bzw. auf dem Grundstück gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber, Personal des Auftraggebers oder bei einer von ihm bezeichneten Stelle anzugeben. 

3.6. Huaman Gebäudereinigung GmbH versichert die ordnungsgemäße Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung.

§ 4 Zusätzliche Leistungen

Arbeiten, die nicht Gegenstand des Tätigkeitsverzeichnisses sind, wie Sonderreinigungen, Reinigungen nach Bau und Malerarbeiten sowie andere Renovierungsarbeiten, werden nur gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.

§ 5 Auftragserfüllung / Abnahme

Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens nach 5 Werktagen begründete Einwendungen erhebt.

§ 6 Preise

1. Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Für die Frage, ob und in welchem Umfang eine Lohnänderung vorliegt, ist der zwischen dem Gebäudereiniger-Handwerk des jeweiligen Tarifgebiets und den zuständigen Gewerkschaften abgeschlossene Lohn- und Rahmentarifvertrag maßgebend.

3. Ändert sich der mit dem Auftraggeber festgelegte Reinigungs- bzw. Dienstleistungsturnus (schriftlich), so ändert sich dementsprechend der Endpreis.

4. Leistungen, die wir auf Wunsch des Auftraggebers an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen oder nachts durchführen, werden mit von uns festgelegten entsprechenden Aufschlägen berechnet. Vereinbarte Sonderleistungen bzw. zusätzliche Leistungen werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

5. Unsere Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend.

§ 7 Kündigung

1. Sind für die Dienstleistungen lt. Angebot und/oder Rechnung regelmäßige Intervalle festgelegt, so können diese vom Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

2. § 314 BGB bleibt hiervon unberührt.

3. Sollte der Auftraggeber das Nichteintreten der Dienstleistung verschulden und/oder nicht zulassen, so ist der Auftragnehmer dennoch berechtigt, für den vereinbarten Turnus der Dienstleistung den Rechnungsbetrag bis zum Ende des kündigungswirksamen Kalenderjahres in Rechnung zu stellen.

§ 8 Änderungen des Vertrages / Schriftform

Falls gesetzliche Änderungen eintreten, die das Vertragsverhältnis inhaltlich wesentlich verändern, kann der Vertrag innerhalb von 4 Wochen vom Auftragnehmer gekündigt werden. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 9 Datenspeicherung

Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zulässig, beim Auftragnehmer gespeichert und verwaltet werden.

§ 10 Zahlung / Fälligkeit

Zahlungen sind ohne Abzug spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.

Schecks und Wechsel werden unter üblichem Vorbehalt nicht angenommen. Die hierfür anfallenden Kosten und Spesen sind durch den Auftraggeber gesondert zu begleichen.

§ 11 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Vertragspartner welche keine Verbraucher i.S.d § 13 BGB sind, ist im Amtsgericht München. Für Verbraucher i.S.d § 13 BGB gelten die gesetzlichen Regelungen der ZPO.

§ 12 Sonstige Bestimmungen

Die Vertragspartner verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar Arbeitskräfte abzuwerben.