Die Reinigungspflicht des Treppenhauses gehört zu den Lasten des Mietshauses und ist damit Aufgabe des Eigentümers beziehungsweise Vermieters, der dies allerdings durch beauftragte Reinigungskräfte von unserer Firma erledigen lassen kann.
Leistungen:
• Kehren der Bodenbeläge, Schmutzaufnahme.
• Feuchtes Wischen der Bodenbeläge mit Reinigungs- und Pflegemittel.
• Staubsaugen der Textilbeläge.
• Schalter, Türgriffe, Handläufe und freistehende Fensterbänke feucht reinigen.
• Geländer, Heizkörper und Briefkästen feucht reinigen.
• Fahrstuhlkabinen und deren Türen von innen und außen reinigen.
• Treppenhausfenster und Glasbausteine allseitig reinigen.
• Fensterrahmen abwaschen und abledern.
• Kellergänge und gemeinschaftliche Flächen, wie Fahrradkeller, Heizungs- und sonstige Technikräume kehren
und, falls möglich, feucht wischen.